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Ein weites Betätigungsfeld ergibt sich für den
Ziviltechniker und Sachverständigen für Maschinenbau.
Sicherheit
Der Ziviltechniker prüft die Pläne vor Aufstellung
einer Anlage (z.B. eines Öllagerbehälters), er kontrolliert
die gesetzmäßige und den Normen entsprechende Aufstellung
und führt die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen
durch.
Unabhängige Prüfung
Der Ziviltechniker kennt die Forderungen seines Auftraggebers
und kann unabhängig die gelieferten Einrichtungen, die
Leistung der Maschinen und die Einhaltung der Lieferverträge
überprüfen.
Der Ziviltechniker prüft die Anbote vor der Bestellung
der Anlage, berät bei der Auswahl der erforderlichen
Maschinen, überwacht die Montage, übernimmt die
Endabnahme und führt auch die Überprüfung der
Rechnungen durch.
Für Betriebe, die für ihre Erzeugnisse Metallteile
aus dem In- oder Ausland benötigen, bringt der Maschinenbauer
beispielsweise folgende Dienstleistung: Er nimmt die gesamte
Lieferung ab, er kennt die erforderlichen Normen und ist unabhängig
vom Lieferanten.
Beratung
Der Ziviltechniker berät den Auftraggeber vor der Erweiterung
einer Anlage bei der Auswahl der erforderlichen Maschinen
nach Größe und Art, sowie bei der Sichtung der
Angebote und übernimmt die Endabnahme.
Gutachten
Außerdem führt der Ziviltechniker Schätzungen
bei Betriebsteilungen oder Umstrukturierungen durch, ermittelt
die Ursachen von Schäden und noch vieles andere mehr.
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