19.04.2013
Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994
BGBl. I Nr. 63/2013
Fristverlängerung im Umsatzsteuergesetz
Es hat sich gezeigt, dass die Notwendigkeit zur Vorsteuerberichtigung bei der Rückkehr zur Pauschalierung gemäß § 22 Umsatzsteuergesetz bei erstmaliger Verwendung nach dem 30.6.2013 auch Investitionsvorhaben betrifft, die bereits begonnen wurden und zu einem Zeitpunkt geplant worden sind, als die Neuregelung noch nicht bekannt war. Aus Gründen des Vertrauensschutzes sollen diese Vorhaben noch unter jenen rechtlichen Rahmenbedingungen durchgeführt werden können, die zu ihrer Planung gegolten haben. Deshalb wurde die Frist im § 28 Abs. 39 Z 4 vom 30.6.2013 auf den 31.12.2013 verlängert.

|