08.02.2012Informationspflichten für DienstleistungserbringerInnen - gilt auch für ZiviltechnikerInnenBei grenzüberschreitenden Dienstleistungen ist der/die DienstleistungserbringerIn (ZiviltechnikerIn) vor Vertragsabschluss oder vor Erbringung der Dienstleistung dazu verpflichtet, den/die DienstleistungsempfängerIn über die im Gesetz aufgezählten Bestimmungen (Kontaktdaten, Versicherung etc.) zu informieren. Aus diesem Grund wurde von der Bundeskammer ein Musterblatt erstellt, welches Sie im Bedarfsfall verwenden können |
03.02.2011Hinweis auf Abweichungen der ÖNORM B 2110 vom ABGB - MusterformulierungBei der Verwendung von standardisierten Vertragstexten, wie der ÖNORM B 2110, ist zu beachten, dass diese in einigen Punkten zum Nachteil des Auftraggebers/der Auftraggeberin von den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen abweicht. Sollte der/die ZiviltechnikerIn den/die AuftraggeberIn darauf nicht explizit hingewiesen haben, könnte im Fall eines daraus resultierenden Schadens ein Verschulden des Ziviltechnikers/der Ziviltechnikerin aufgrund einer Verletzung seiner/ihrer Warn- und Aufklärungspflicht gesehen werden. Hier finden Sie eine Musterformulierung für einen solchen Hinweis. Die Entscheidung, ob die Norm abgeändert werde soll, obliegt dem/der AuftraggeberIn. Der/Die ZiviltechnikerIn sollte dem/der AuftraggeberIn jedoch die Konsultation eines Rechtsanwaltes/einer Rechtsanwältin für eine umfassende rechtliche Beratung betreffend der Vertragsgestaltung empfehlen. Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier. |
08.09.2004Chronologisches VerzeichnisGem. § 16 Ziviltechnikergesetz sind Urkunden in ein chronologisches Verzeichnis einzutragen. Die chronologischen Verzeichnisse sind als Beweismittel aufzubewahren und haben zu enthalten: 1. die fortlaufende Geschäftszahl, das Datum der Ausfertigung, Name und Anschrift der Partei, 2. den Gegenstand, 3. allfällige Anmerkungen. Ein Muster eines chronologischen Verzeichnisses können Sie hier downloaden oder ein analoges Verzeichnis bei der Kammer, Frau Daniela Mitteregger, Tel (0316) 82 63 44 DW 23, bestellen. Verfügbare Downloads: |
19.12.2002PrüfzeugnisMuster für ein Prüfzeugnis Verfügbare Downloads: |
19.08.2002Vollmachtsformular ZT-allgemeinMuster für eine Bevollmächtigung des Ziviltechnikers im Rahmen der Projektsabwicklung samt Anmerkungen. Verfügbare Downloads: |




