08.02.2012Informationspflichten für DienstleistungserbringerInnen - gilt auch für ZiviltechnikerInnenWird von einem/einer ZiviltechnikerIn eine grenzüberschreitende Dienstleistung angeboten, obliegt ihm/ihr eine gewisse Informationspflicht gegenüber dem/der DienstleistungsempfängerIn. Damit Sie Ihrer Informationspflicht gesetzmäßig nachkommen können, wurde seitens der Bundeskammer ein Musterblatt zusammengestellt. |
03.01.2012Verleihung ZT Befugnis an EU/EWR/CH-ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen, NiederlassungÜbersicht der erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf Verleihung einer österreichischen Ziviltechnikerbefugnis: ZT Befugnis für EU/EWR/CH-ArchitektInnen, Niederlassung Ansuchen um Verleihung der ZT Befugnis als Word-Datei oder als pdf-Datei
ZT Befugnis für EU/EWR/CH-IngenieurkonsulentInnen, Niederlassung Ansuchen um Verleihung der ZT Befugnis als Word-Datei oder als pdf-Datei |
10.01.2008EU/EWR-Dienstleister - Access to the profession in AustriaMit der Novelle des Ziviltechnikergesetzes (ZTG) 2007 wurde u.a. die Berufsanerkennungsrichtlinie der EU (Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen) umgesetzt. Nach wie vor kann dennoch ein Staatsangehöriger eines EU/EWR-Mitgliedstaates bzw. der Schweiz nur unter bestimmten Vorausetzungen Planungsleistungen in Österreich erbringen. Nähere Informationen dazu finden Sie im Anhang. Verfügbare Downloads: |




