Kammer der ZiviltechnikerInnen
für Steiermark und Kärnten

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05.04.2013

Allgemeine Vertragsbestimmungen für private AuftraggeberInnen

Die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten hat als Serviceleistung für ihre Mitglieder hinsichtlich der Auftragsabwicklung mit privaten AuftraggeberInnen für kleinere Bauvorhaben bzw. Bauprojekte "Allgemeine Vertragsbestimmungen" verfasst.

Sie beinhalten die wichtigsten Regelungen und sind als Checkliste anzusehen. Eine Anpassung an den einzelnen Auftrag kann daher notwendig sein.

Download im internen Mitgliederbereich.

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01.01.2013

Ferialarbeit

Viele ZiviltechnikerInnen bieten jungen Leuten (SchülerInnen/StudentInnen) die Möglichkeit Berufspraxis zu erwerben. Bei den Ferialjobs unterscheidet man zwischen einem echten Ferialpraktikum, einem Ferialarbeitsverhältnis bzw. einem Volontariat.

Zu beachten ist jedoch, dass die Kriterien eines echten Ferialpraktikums seitens der GKK sehr eng ausgelegt werden. Es ist im Einzelfall zu überprüfen, ob diese tatsächlich vorliegen.

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22.11.2012

Dienstvertrag

Musterdienstvertrag für Angestellte bei ZiviltechnikerInnen.

Dienstvertrag inkl. Erläuterungen

Leitfaden Arbeitsrecht

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22.11.2012

Umstiegsdienstzettel

Der Umstiegsdienstzettel dient zur Umstufung vom alten (2012) ins neue (2013) Gehaltssystem.

Umstiegsdienstzettel

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08.05.2012

Der steirische Baurestmassen Leitfaden

Der größte Ressourcenverbrauch und der höchste Anteil am Abfallaufkommen in Österreich ist der Bauwirtschaft zuzuschreiben. Durch mangelndes Bewusstsein bei der Planung und Ausführung von Abbrucharbeiten sind Probleme bei der Abfalltrennung und der nachgeschalteten Verwertung von Baurestmassen vielfach die Folge.

Weitere Infos unter www.baurestmassen.steiermark.at

Weitere Informationen

08.05.2012

Leitfaden für Oberflächenentwässerung

Der erweiterte und überarbeitete Leitfaden sollte der groben Abschätzung von Möglichkeiten zur schadlosen Entsorgung von Oberflächenwässern von Bauland dienen und Planern, Sachverständigen und öffentlichen Stellen als Grundlage für eine Beurteilung zur Verfügung stehen. Außerdem soll er Bauherren einen Anhaltspunkt für zu erwartende notwendige Maßnahmen bei konkreten Planungen für erforderliche Oberflächenentwässerungen bieten.

Die gesetzeskonforme sowie fachgerechte Verbringung von Oberflächenwässern und die damit erforderliche Beurteilung im konkreten Bauverfahren gewinnt auch wegen des zunehmenden Bebauungs- und Versiegelungsgrades immer mehr an Bedeutung.

Im Leitfaden werden rechtliche, wasserwirtschaftliche und technische Fragestellungen, die bei der Oberflächenentwässerung von Bauland auftreten, ausführlicher erläutert. Im Besonderen wird auf neue gesetzliche Rahmenbedingungen des Bundes und des Landes Steiermark eingegangen.

Infos unter: www.wasserwirtschaft.steiermark.at/cms/beitrag/11625883/4570309/
 

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10.11.2011

Vereinbarung zwischen Architekt/innen und Architekturfotograf/innen

Von der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland wurde ein Leitfaden und eine Checkliste zur Vertragsgestaltung zwischen Architekt/innen und Architekturfotograf/innen ausgearbeitet und allen Schwesterkammern zur Verfügung gestellt.

Die fotografische Dokumentation von Bauwerken ist für Architekt/innen ein wichtiges Thema. Architekturfotografien werden für die Eigenwerbung in vielfältiger Form gebraucht. Der Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit Architektur hat gemeinsam mit der IG Architekturfotografie einen Leitfaden und eine Checkliste zur Vertragsgestaltung zusammengestellt.

Leitfaden
Checkliste

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18.01.2011

Subwerkvertrag über Planungsleistungen

Herr Rechtsanwalt Dr. Helmut Cronenberg hat im Auftrag der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten ein Muster für einen Subwerkvertrag über Planungsleistungen ausgearbeitet. Mitglieder erhalten ihn im internen Mitgliederbereich.

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18.01.2011

Kommentar zum Subplanerwerkvertrag

Im internen Teil finden Sie auch den Kommentar und Erläuterungen zum Subplanerwerkvertrag.

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09.11.2010

Vertrag über Architekturleistungen

Muster eines Vertrages über Architekturleistungen sowie Anmerkungen zu diesem Vertrag, Stand November 2010.

Vertrag
Anmerkungen
Urheberrecht-Namensnennung bei Foto

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09.11.2010

ZT-Werkvertrag

Muster eines ZiviltechnikerInnen-Werkvertrages sowie Anmerkungen zu diesem Vertrag, Stand November 2010.

Vertrag
Anmerkungen

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08.01.2010

Urheberrecht - Formulierungsvorschläge

ZiviltechnikerInnen sind bei Bauvorhaben immer wieder damit konfrontiert, dass sie der Bauherrin/dem Bauherrn veränderbare Dateien übergeben müssen. Die damit verbundenen urheberrechtlichen Probleme sind hinlänglich bekannt. Um einer unberechtigten Weiterverarbeitung bzw. -veränderung seitens der Bauherrin/des Bauherrn vorzubeugen, sollten einerseits eine klare Urheberrechtsregelung in den Verträgen/Vereinbarungen/Briefen aufgenommen und andererseits eine entsprechende Formulierung auf den Plänen angebracht werden.

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16.01.2008

Bausachverständigenhonorar

Muster Honorarnote für die Tätigkeit als Bausachverständiger gem. Stmk. Baugesetz. (Stand: 16.01.2008)

Verfügbare Downloads:
bausvhon.doc

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16.01.2008

Sachverständigen-Honorarnote

Muster einer Honorarnote für Tätigkeiten als Sachverständiger gem. Gebührenanspruchsgesetz. (Stand: 01.01.2008)
SV-Muster

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21.04.2005

ZT-Werkvertrag (English)

Enclosed a sample of an Civil Engineering Contract to download.

Verfügbare Downloads:
ziviltechnikerwerkvertrag_englisch__14_4_05_.doc

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28.09.2004

ARGE-Vertrag für Einzelprojekt

Muster eines ARGE-Vertrages samt Erläuterungen, erstellt von RA Dr. Hannes PFLAUM im Auftrag der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten.

Verfügbare Downloads:
arge-mustervertrag__02_08_07_.doc

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19.08.2002

Arbeitszeitflexibilisierung

Die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten hat uns Unterlagen zur Arbeitszeitflexibilisierung, wie z.B. Mustervereinbarungen, zur Verfügung gestellt.

Verfügbare Downloads:
zo-az.doc

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